Verkauf des Norton-Geländes Plus für Wesseling

Foto: Alexander Franz

Ein Plus für Wesseling: Die Mehrheitsentscheidung des Wesselinger Stadtrats am 20. November, keinen Gebrauch vom stätischen Vorkaufsrecht zu machen, ermöglicht der KVB, die über 80.000 Quadratmeter große Fläche für ihren geplanten neuen Betriebshof zu nutzen.

Ein Plus für Wesseling: „Der neue Betriebshof der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) auf dem ehemaligen Norton-Gelände wird Teil der Verkehrswende im Rheinland. Wesseling wird davon profitieren“ erläutert der Grüne Fraktionsvorsitzende Ralf Engelmann. Die Mehrheitsentscheidung des Wesselinger Stadtrats am 20. November, keinen Gebrauch vom stätischen Vorkaufsrecht zu machen, ermöglicht der KVB, die über 80.000 Quadratmeter große Fläche für ihren geplanten neuen Betriebshof zu nutzen. Die KVB kann dort die zukünftig zum Einsatz kommenden langen Stadtbahnzüge warten und bereitstellen. Mit diesen verlängerten Zügen können deutlich mehr Fahrgäste bedient werden. Auf dem bisherigen Betriebshof auf dem HGK-Gelände direkt im Herzen Wesselings wäre das, auch nach einer Erweiterung, mit vielen lärmintensiven Rangierfahrten verbunden, was zu einer Mehrbelastung der Anwohnenden führen würde.

Verzicht auf Vorkaufsrecht

Der Rat der Stadt Wesseling hatte zu entscheiden, ob die Stadt Wesseling ihr satzungsmäßiges Vorkaufsrecht auf das vormalige Norton-Gelände ausübt und das Gelände als Gewerbegebiet vermarktet, oder ob sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet und so der bereits bestehende Kaufvertrag der KVB wirksam wird.

„Wir haben in langen Beratungen das Für und Wider eines Eintritts der Stadt in den KVB-Kaufvertrag sorgfältig abgewogen. Am Ende stand die Erkenntnis: Hätte die Stadt von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht, wäre sie ein unüberschaubares Risiko für ihre Finanzen eingegangen. Der Kaufpreis allein hätte die Liquiditätsreserve der Stadt in hohem Maße zusammenschmelzen lassen. Dazu kämen weitere Kosten in Millionenhöhe, unter anderem für den Abriss der Norton-Ruine“, erklärt Engelmann.

„Dem Stadtrat wurden dagegen keine Investitionsrechnungen als Entscheidungshilfe für ein Ausüben des Vorkaufsrechts an die Hand gegeben. Es gab keine Pläne mit Szenarien, die gesamten Kosten des Geschäfts dargestellt hätten und aufgezeigt hätten, wann durch Grundstücksverkäufe und Gewerbesteuereinnahmen die Kosten wieder ‚eingespielt‘ wären. Geschweige denn, wann Gewerbesteuereinnahmen danach einen positiven Beitrag zum Haushalt leisten würden. Unter diesen Umständen konnte unsererseits keine gut begründete Entscheidung für einen Kauf getroffen werden“, so Engelmann weiter. Ob mögliche Gewerbesteuereinnahmen diese Kosten je eingespielt hätten, ist fraglich. Nun trägt die KVB alle Folgekosten des Grundstückskaufs.

Beitrag zur Verkehrswende

Der neue Betriebshof wird langfristig zu einer höheren Taktung im Bahnverkehr führen und damit zur Verkehrswende beitragen. Ralf Engelmann ist sich sicher: „Der Verkauf des Norton-Geländes an die KVB ist alles in allem ein Plus für die Wesselinger Bürgerinnen und Bürger!“