Besen und Rechen statt Laubbläser

Unser Antrag im Betriebsausschuss:

Es soll geprüft werden, inwieweit Laubbläser im städtischen Bereich und bei städtischen Vergaben durch Besen und Rechen in Wesseling ersetzt werden können.

Anwender der Laubbläser unterschätzen oft die Lärmbelästigung, die von benzinbetriebenen Laubbläsern ausgeht. Meistens tragen sie einen Gehörschutz, während Passanten, Tiere und vor allem Kinder der Lautstärke ohne Einschränkung ausgesetzt sind. Zum einen sind sie zu laut, klima- und gesundheitsschädlich und haben viele Insekten auf dem Gewissen. Am Boden und im Laub befindliche Pilze, Unrat und Tierkot werden durch die Laubbläser fein in die Luft verteilt. Die von benzinbetriebenen Laubbläsern sind meist lauter als 85 Dezibel und zum Teil sogar 115 Dezibel laut. Diesen Geräten über längere Zeit ausgesetzt kann ausgesprochen unangenehm sein. Oft dauert es nur wenige Minuten, bis wir den Lärm nicht mehr als erträglich bezeichnen. Entstehen durch Lärm von 80 bis 100 dB Hörschäden, handelt es sich meist um Langzeitschäden. Sie lassen sich also nicht ohne weiteres behandeln. Übrigens sieht das Bundesumweltamt ab einer Lautstärke von 85 dB Lärm als gesundheitsgefährdend an.